Wonda Dogs 

Hundetraining in Ost-Berlin



AGB

Wonda Dogs mobile Hundeschule, Paul-Zobel-Str. 17, 10367 Berlin, 0162/ 57 40 969, info@hundetraining-ost-berlin.de, 


1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Wonda Dogs genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

 


2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst   Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

 

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme (Terminbestätigung) durch die Dienstleisterin zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist der Homepage und der schriftlichen Auftragsbestätigung (per Mail oder SMS) beschrieben.

 

 


4. Vertragsdauer und Kündigung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende bzw. vor Start eines Angebots vereinbart. Vorab getätigte Zahlungen werden erstattet. Bei bereits laufenden Verträgen erfolgt dies abzüglich anteilig der bereits erfolgten Leistung.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder bei Nichteinhaltung des Tierschutzgesetz, Landschaftsordnung oder anderweitiger Gesetze, Verordnungen oder Hausordnungen sowie Zuwiderhandlungen von Anweisungen der Auftragnehmerin oder bei Störungen des Betriebsablaufs durch den Auftraggeber oder dessen Begleitperson.
4.4 Absagen von Einzelterminen oder Workshops sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin dem Auftragnehmer mitzuteilen.

 

 


5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1 Die von der Dienstleisterin zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Ist der Dienstleisterin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Sollte aufgrund von höherer Gewalt oder aus gesundheitlichen Gründen ein Training nicht stattfinden können wird das Training zu einen späteren Zeitpunkt nach Vereinbarung (inklusiverer Terminbestätigung) nachgeholt.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich an geltendes Recht, insbesondere dem Tierschutzrecht, Parkverordnungen und Hausordnungen, zu halten sowie den Anweisungen der Auftragnehmerin Folge zu leisten.
5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmerin auf jegliche gesundheitliche Einschränkungen des Hundes hinzuweisen, bei Ansteckungs-/Übertragungsrisiko (Viren, Bakterien, Flöhe) durch den Hund mit diesem an keinen Gruppentermine teilzunehmen und einen aktuellen Impfschutz bei dem Hund während des Trainings zu gewährleisten.

 


6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu den auf der Homepage aufgeführten Konditionen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einem nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
6.4 Die Kosten der Dienstleistung sind nach Beendigung der Stunde in bar an die Auftragnehmerin zu entrichten. Dies gilt für Einzelabrechnungen sowie Sammelkarten gleichermaßen.

 

 


7. Haftung

 

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet eine gültige Hundehaftpflicht nachzuweisen und haftet für entstandene Schäden die vom Auftraggeber oder dessen Hund im Rahmen der Dienstleistung verursacht werden.
7.2 Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt auf eigenem Risiko.
7.3 Die Auftragsnehmerin haftet nicht für Schäden am Auftraggeber, dem Hund oder Dritten, welche bei der Durchführung der Dienstleistung oder im Rahmen von späterer Durchführung von Handlungsempfehlungen entstehen oder Folge von Regelverstößen sind.
7.4 Bei den Angeboten handelt es sich um eine Handlungsempfehlung, welcher keiner Erfolgsgarantie unterliegt und jegliche Haftung oder Regress bei Nichterfolg ausschließt.

 

 


8. Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Mögliche unwirksame einzelner Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.